Aufkleber / Schild zur Kennzeichnung der Höchstgeschwindigkeit Ihres Kraftfahrzeugs. Entspricht den gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von u.a. LKWs, Bussen, Land- und Forstwirtschaftsfahrzeugen lt. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) § 58 Geschwindigkeitsschilder.
Sie haben die Wahl:
Aufkleber mit Schutzlaminat
Der Aufkleber wird auf eine sehr hochwertige, weiße Klebefolie einfarbig schwarz gedruckt und mit einem glänzenden Schutzlaminat versehen. Zur einfachen Verklebung auf Ihrem Kraftfahrzeug ist die Kleberseite mit Luftkanälen ausgestattet. So ist eine blasenfreie Trockenverklebung möglich. Der Aufkleber eignet sich für glatte, saubere, fett- und ölfreie Oberflächen wie Lack, Metall oder Glas.
Technische Daten der Folie lt. Herstellerangaben:
- Temperaturbeständigkeit bei kurzzeitiger Belastung
Verklebt auf Aluminium, -50° C bis +90° C (kurzzeitig, max. 24h, bei +100° C), keine Veränderung - Seewasserbeständigkeit (DIN 50021)
Verklebt auf Aluminium, nach 100h/23° C keine Veränderung - Lösemittel- / Chemikalienbeständigkeit
Bei Raumtemperatur, 72h nach Verklebung auf Aluminium, kurzzeitig beständig gegen die meisten Öle, Fette, Kraftstoffe, aliphatische Lösungsmittel, schwache Säuren, Salze und Alkalien - Verklebungstemperatur > +8°C
- Neulackierungen müssen mindestens drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet sein.
DIBOND® Aluminiumverbundplatte
Bei schwierigen Untergründen empfehlen wir unsere Geschwindigkeitsschilder aus DIBOND® Aluminiumverbundplatte. Das Schild wird mittels CNC-Fräse kreisrund ausgefräst und kann mit handelsüblichen HSS-Spiralbohrern nach bedarf vorgebohrt werden. So lässt es sich einfach an Bordwänden oder anderen Oberflächen festnieten oder festschrauben. Die Materialstärke beträgt 3mm. Der Druck der Schilder erfolgt im UV-Direktdruckverfahren.
Zusammenfassung
✓ Kraftfahrzeugkennzeichnung gem. StVZO § 58 Geschwindigkeitsschilder
✓ Ø 20cm, weiß mit schwarzem Druck
✓ Hochwertige Folie mit Schutzlaminat oder UV-Direktdruck auf DIBOND® Aluminiumverbundplatte
✓ Einfache Verklebung / Montage
"Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein." (Dieser Hinweis stellt keine Rechtsberatung dar!)
Sie benötigen also insgesamt drei Aufkleber/Schilder je Fahrzeug!